Ein Berufsverbot kassiert derjenige, der unzuverlässig ist: Steuerstraftaten können zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen; das ist nicht neu, neu sind allerdings nun interessante Gründe des Verwaltungsgerichtshofs München dazu.
Wer „unzuverlässig“ ist, kann ein Berufsverbot erhalten (vgl. § 35 Gewerbeordnung). Einem Gastwirt