Berlin, 2. Juli 2014. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass es keinen Anspruch gegen einen Internetportalbetreiber auf Herausgabe der Anmeldedaten von Benutzern gibt (Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13).
Mit dem
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